Ra 2019/16/0084 3 – Vwgh Rechtssatz
Ein Vertreter im Sinn des § 12 AVG gibt eine eigene Willenserklärung anstelle des Vertretenen und mit Wirkung für diesen ab (vgl. die in Walter/Thienel, AVG I2, unter E4 zu § 12 AVG zitierte Judikatur).
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 29. Mai 2019, Ra 2019/16/0084, ausgesprochen hat, setzt der Gebührenanspruch eines Beteiligten nach § 26 Abs. 5 VwGVG voraus, dass dessen Einvernahme im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu Beweiszwecken erfolgt…
…Vertreters iSd § 10 AVG iVm § 12 AVG abgewichen. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 29. Mai 2019, Ra 2019/16/0084, ausgesprochen habe, dürfe § 12 AVG nicht die Bedeutung beigemessen werden, dass dadurch der gesetzliche oder gewillkürte Vertreter selbst zum Beteiligten werde oder…
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