Ro 2019/15/0181 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Unrichtige Bilanzansätze sind auch dann zu berichtigen, wenn die Berichtigung wegen eingetretener Bemessungsverjährung keine Änderung der Abgabenvorschreibung zur Folge hat (vgl. VwGH 27.6.2019, Ra 2018/15/0040).