JudikaturVwGH

Ra 2019/15/0078 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2020

Für den Fall, dass sich die bekannt gegebene Selbstberechnung als richtig erweist, darf keine Festsetzung der Abgabe erfolgen. Der Antrag auf Festsetzung ist abzuweisen (vgl. VwGH 18.9.2013, 2010/13/0133).

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