Ra 2019/15/0045 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wie der EuGH im Urteil vom 17. Oktober 2019; Unitel, C-653/18, ausgeführt hat, reicht die Tatsache, dass die betrügerischen Handlungen in einem Drittstaat begangen wurden, für sich nicht aus, um das Vorliegen irgendeines Betrugs zum Nachteil des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems auszuschließen.