JudikaturVwGH

Ra 2019/08/0181 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2020

Nach § 308 Abs. 1 ASVG hat eine Entscheidung über die Leistung eines Überweisungsbetrages auf Antrag zu ergehen. Zur Stellung des Antrages sind sowohl der Dienstgeber als auch der Dienstnehmer berechtigt (vgl. Frank in SV-Komm [175. Lfg.] § 308 ASVG Rz 18).

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