Bei der GO Agrarmarkt Austria 2013 handelt es sich um eine die behördliche Zuständigkeit des Vorstandes der AMA begründende Rechtsverordnung. Der Verwaltungsrat der AMA hat folglich die "Geschäftsordnung der Agrarmarkt Austria" (GO Agrarmarkt Austria 2013, in deren § 38 von "dieser Verordnung" die Rede ist) und die mit dieser zusammenhängende "Geschäftsordnung des AMA-Vorstands" (GO-AMA-Vorstand 2014, in deren § 8 von "dieser Verordnung" die Rede ist) in den Verlautbarungsblättern der AMA (Nr. 7/2013 bzw. Nr. 8/2014) gemäß § 32 Abs. 1 AMA-Gesetz 1992 kundgemacht.
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