G308 2307902-1—BVwG Entscheidung
06. August 2025
…in Freiheit maßgeblich. Dabei ist der Beobachtungszeitraum umso länger anzusetzen, je nachdrücklicher sich die Gefährlichkeit des Fremden in der Vergangenheit manifestiert hat (siehe VwGH 4.4.2019, Ra 2019/21/0060, mwN; VwGH 26.6.2019, Ra 2019/21/0118 ). Die Entlassung des BF aus der Strafhaft erfolgte erst am XXXX .2025, somit reicht der bislang…