Ein Umdeuten eines klar bezeichneten und formulierten Antrages kommt nicht in Betracht (vgl. VwGH 20.11.2019, Fr 2019/03/0005, Rn. 8).
Rückverweise
…der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Vorliegen eines „einheitlichen Bauvorhabens“ das rechtliche Schicksal der Revision abhängen soll (vgl. auch VwGH 15.5.2020, Ra 2019/06/0284). 13 In der Revision werden sohin keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B VG grundsätzliche Bedeutung zukäme…