JudikaturVwGH

12 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
04. Dezember 2020

Befindet sich die neue Dachkonstruktion innerhalb jenes Bereiches, der sich durch die Ansteilung des alten Daches innerhalb des zulässigen Ausmaßes ergibt, kann eine Verletzung von Rechten der Nachbarn nicht erfolgen (vgl. VwGH 25.9.2018, Ra 2018/05/0025 bis 0029). Soweit sich die Nachbarn gegen die Schaffung von Terrassen wenden und argumentieren, es würde die Voraussetzung des Art. V Abs. 6 Wr BauO "für die Errichtung von Wohnungen" dadurch nicht erfüllt, so ist nicht nachvollziehbar, weswegen eine Wohnung im Sinne des Art. V Abs. 6 Wr BauO nur eine solche ohne Terrasse sein dürfte. Die Ausnahmebestimmung enthält, wie zu betonen ist, schon nach ihrem Wortlaut keinerlei weitere Einschränkungen hinsichtlich der Art oder des Umfanges der beabsichtigten baulichen Maßnahmen (vgl. VwGH 25.9.2018, Ra 2018/05/0025 bis 0029).

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