Rückverweise
Zusammengefasst begründet die im Wege einer öffentlichen Ausschreibung (§ 25 TabMG 1996) vorzunehmende Bestellung von Tabaktrafikanten ein synallagmatisches Vertragsverhältnis (§§ 34 und 36 TabMG 1996), wobei den Tabaktrafikanten insbesondere eine Betriebspflicht trifft (§ 36 Abs. 3 TabMG 1996). Es liegt daher mit dem Bestellungsvertrag iSd Tabakmonopolgesetzes keine vom Anwendungsbereich des BVergGKonz 2018 ausgenommene "bloße" Genehmigung oder Lizenz vor.