Ko 2025/03/0002 Rn. 2—VwGH Rechtssatz
28. Januar 2026
vor. Auch ist ein Eventualantrag (hier also die Revision) nach der Rechtsprechung des VwGH fristwahrend (vgl. dazu und allgemein zum Wesen eines Eventualantrags VwGH 21.8.2020, Ra 2019/02/0093, Rn. 12 ff, insb. Rn. 19, mwN). Damit ist die Möglichkeit eröffnet, dass der VwGH die Zuständigkeitsfrage im Rahmen eines Revisionsverfahrens gegen (zumindest) einen der…