JudikaturVwGH

Ra 2019/01/0466 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2020

Im Erkenntnis des VwGH vom 30. September 2019, Ra 2019/01/0281, wird zusammenfassend festgehalten, dass nach den Vorgaben des EuGH im Urteil C-221/17, Tjebbes u.a. (Verweis auf die Rn. 40 und 44), zu prüfen ist, ob fallbezogen Umstände vorliegen, die dazu führen, dass die Rücknahme der österreichischen Staatsbürgerschaft ausnahmsweise unverhältnismäßig ist. Unter Berücksichtigung der (zu EuGH Tjebbes u.a.) ergangenen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 17.6.2019, E 1832/2019, mit Verweis auf EGMR 21.6.2016, Ramadan, Appl. 76.136/12, Z. 90ff) ist die unionsrechtlich gebotene Abwägung vor dem Hintergrund von Art. 8 MRK zu betrachten.

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