Ra 2019/01/0466 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Beschluss vom 17. Dezember 2019, Ro 2019/01/0012-0013, hat der VwGH festgehalten, dass sich das Urteil des EuGH C 221/17, Tjebbes u. a., auf jede "Regelung eines Mitgliedstaats wie der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die unter bestimmten Bedingungen den Verlust der Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats kraft Gesetzes vorsieht," bezieht, und somit bereits vom EuGH klargestellt ist, dass auch die Regelung des § 29 StbG, die unter bestimmten Bedingungen den Verlust der Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats kraft Gesetzes vorsieht, von dieser Rechtsprechung erfasst wird (vgl. VwGH 17.12.2019, Ro 2019/01/0012-0013). Dasselbe gilt für § 27 StbG.