Ra 2019/01/0379 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Mit der Behauptung einer unschlüssigen Beweiswürdigung wird nicht dargetan, in welchen subjektiven Rechten im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG sich die Revisionswerber verletzt erachten. Es handelt sich dabei nicht um die Geltendmachung eines Revisionspunktes sondern um die Behauptung eines Aufhebungsgrundes (vgl. VwGH 31.7.2019, Ra 2019/02/0138, mwN).