Ra 2018/22/0231 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei der Beurteilung iSd. § 11 Abs. 2 Z 1 iVm. Abs. 4 Z 1 NAG 2005 kommt es nicht allein auf das Vorliegen einer rechtskräftigen Bestrafung an.