Ra 2018/16/0210 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Art. 215 Abs. 2 ZK "verfeinert die Fiktion" des Art. 215 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK (vgl. Witte, Kommentar zum Zollkodex6, Rz 5 und 9 f zu Art. 215). Soweit die Zollbehörden aus ihnen bekannten Umständen schließen können, dass die Zollschuld schon vor der Entdeckung des Schmuggels an einem anderen Ort entstanden sein muss, haben sie den am weitesten zurückliegenden, nachweisbaren Zeitpunkt und Ort des Bestehens der Zollschuld, der dann als Ort der Zollschuldentstehung angenommen wird, zu ermitteln.