Ra 2018/13/0052 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Beteiligungen an betrieblich tätigen, aber auch an bloß vermögensverwaltenden Personengesellschaften gelten nicht als eigene Wirtschaftsgüter, sondern als aliquote Beteiligung an jedem aktiven und passiven Wirtschaftsgut des Beteiligungsunternehmens (vgl. VwGH 24.9.2014, 2012/13/0021, VwSlg 8945 F/2014).