RV/7102905/2023—BFG Entscheidung
18. März 2025
…sie 25 % dieses Unterschiedsbetrages übersteigen, im betreffenden Jahr naturgemäß nicht erstattet werden können. Rechtsfragen von grundlegender Bedeutung war daher nicht zu lösen (vgl. VwGH 30.1.2020, Ra 2018/11/0210 ).
Wien, am 18. März 2025…