JudikaturVwGH

Ra 2018/10/0064 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2019

Eine Beurteilung eines geltend gemachten Wiederaufnahmegrunds als Vorfrage iSd § 38 AVG scheidet schon deshalb aus, weil der Umstand, dass eine gleichartige, ähnliche Rechtsfrage in einem anderen Verfahren zu klären ist, noch nicht bedeutet, dass eine Vorfrage iSd § 38 AVG gegeben wäre. Vielmehr muss eine Vorfrage in einem anderen Verfahren als Hauptfrage zu beurteilen sein (vgl. VwGH 24.2.2016, Ra 2015/09/0128; 1.6.2017, Ra 2017/08/0022; 29.8.2018, Ro 2017/17/0022).

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