I419 2316408-1—BVwG Entscheidung
23. Oktober 2025
…vor, die auch unbestritten blieben. Eine mündliche Erörterung und die Einvernahme des Beschwerdeführers hätte daher keine weitere Klärung der Rechtssache erwarten lassen (vgl. VwGH 27.08.2019, Ra 2018/08/0008, Rz 14). Der Sachverhalt war entscheidungsreif im Sinne des eben angeführten § 24 Abs. 4 VwGVG. Es liegen reine Rechtsfragen vor. Daher konnte von…