JudikaturVwGH

Ro 2018/08/0010 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2021

Im Bereich der freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung herrscht gemäß § 17 ASVG das Antragsprinzip (vgl. VwGH 21.4.2004, 2001/08/0077). Die freiwillige Weiterversicherung ist daher in die Dispositionsbefugnis des Versicherten gestellt, seine Einbeziehung in die Versicherung erfolgt - selbst wenn deren Inhalt in der Folge durch das Gesetz bestimmt wird - lediglich aufgrund eines Antrags (vgl. VwGH 29.4.2015, Ro 2015/03/0015).

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