G66/2025—VfGH Rechtssatz
23. September 2025
§19 Abs4 BStMG sei daher nicht auf die "Ausfertigung" der Aufforderung abzustellen. Somit sei nicht die Ausfertigung, sondern eine rechtswirksame Zustellung maßgeblich (VwGH 12.10.2020, Ra 2018/06/0167). Nach dieser Rsp des VwGH stellte eine nicht rechtswirksame Zustellung eines Aufforderungsschreibens nach §19 Abs4 BStMG somit ein Unterbleiben der Aufforderung zur Bezahlung der…