Ra 2018/05/0246 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Rechtssatz
20. November 2018
Ra 2018/05/0246 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Frage, wie ein Vertrag zu verstehen ist, ist nach den jeweiligen besonderen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und stellt daher im Allgemeinen keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar.