JudikaturVwGH

Ra 2018/05/0206 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. August 2018

Auf Grund der eindeutigen Rechtslage ist es nach § 35 NÖ BauO 2014 nicht erforderlich, einen Alternativauftrag zur Einholung einer nachträglichen Baubewilligung zu erteilen.

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