Ra 2018/04/0104 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der alleinige Umstand, dass das Verwaltungsgericht die rechtliche Beurteilung der belangten Behörde für unrichtig erachtet, enthebt das Verwaltungsgericht nicht seiner primären Verpflichtung, in der Sache selbst zu entscheiden.