JudikaturVwGH

Ra 2018/03/0138 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2019

Die Legaldefinition in Art. 1 Abs. 1 lit. m der Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste stellt ausdrücklich

darauf ab, dass "Produktplatzierungen ... gegen Entgelt oder eine

ähnliche Gegenleistung" erfolgen. Die Orientierung diesbezüglich an einem objektiven Maßstab wird dem Ziel des Schutzes der Zuschauer vor Irreführung gerecht und entspricht derart dem maßgebenden rechtlichen Kontext (vgl. idZ ErwG 90f der genannten Richtlinie, sowie EuGH 18.10.2007, C-195/06, KommAustria, Rz 25).

Rückverweise