JudikaturVwGH

Ra 2017/21/0250 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2018

Für den Fall, dass sich der mit einem Einreiseverbot behaftete Fremde nicht (mehr) im Inland aufhält, kommt - nach dem Gesetzeswortlaut - die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 nicht in Betracht (vgl. VwGH 25.1.2018, Ra 2017/21/0256).

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