Ra 2017/21/0250 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Fall eines von § 60 Abs. 1 und 2 FrPolG 2005 von vornherein nicht erfassten Einreiseverbotes nach § 53 Abs. 3 Z 5 bis 9 FrPolG 2005 besteht kein Bedürfnis für eine verfassungskonforme Interpretation (vgl. VwGH 25.1.2018, Ra 2017/21/0256).