Ra 2017/19/0261 Rn. 4 4 – VwGH Rechtssatz
§ 2 Abs. 2 SPG 1991 definiert die "Sicherheitsverwaltung" als eine Summe von Rechtsangelegenheiten und begrenzt damit auch den Umfang der Rechtsmittelzuständigkeit des § 88 Abs. 2 SPG 1991.
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