JudikaturVwGH

Ra 2017/16/0061 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 2017

Durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Schuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Insolvenzverfahrens erlangt (Insolvenzmasse), dessen freier Verfügung entzogen. Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung - soweit die Befugnisse des Schuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter im Sinn des § 80 BAO (vgl. etwa den Beschluss vom 24. März 2009, 2009/13/0013).

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