Ra 2017/08/0048 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Umstand, dass eine bestimmte vom Antragsteller bezeichnete Leistung aus der Arbeitslosenversicherung nicht zusteht, enthebt die Behörde nicht von der Prüfung, ob bei der gegebenen Sachlage im Fall des Nichtbestehens des Anspruches auf diese Leistung die Voraussetzungen einer anderen der in § 6 Abs. 1 AlVG vorgesehenen Leistungen erfüllt sind (vgl. VwGH 20.12.2000, 2000/08/0090; 27.7.2001, 99/08/0112; 29.4.2015, Ra 2014/08/0068).