Ra 2017/07/0076 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das unter dem Titel "Revisionspunkte" in der Revision erstattete Vorbringen, der angefochtene Beschluss des VwG leide an Rechtswidrigkeit des Inhalts, stellt keine Bezeichnung eines Rechts dar, in dem der Revisionswerber verletzt zu sein behauptet (vgl. VwGH 11.8.2017, Ro 2017/10/0021).