JudikaturVwGH

Ra 2017/06/0100 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2017

Nach der Judikatur des EGMR erfordert insbesondere in Fällen, in denen nur Rechtsfragen und keine Fragen der Beweiswürdigung strittig sind auch Art. 6 MRK nicht zwingend die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung.

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