Ra 2017/05/0111 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Durch § 39 Abs. 1 OÖ ROG 1994 wurde eine Änderung des Inhaltes von Bebauungsplänen (wie auch von Flächenwidmungsplänen), die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden waren, bewirkt (vgl. etwa das zur insoweit vergleichbaren Konstellation in Bezug auf Flächenwidmungspläne ergangene Erkenntnis VwGH 30.5.2000, 96/05/0148, mwN).