Nur der Adressat eines Bescheides kann eine mögliche Rechtsverletzung geltend machen und diesen bekämpfen (Hinweis E vom 29. September 2015, 2013/05/0179, 0180, 0182). Ein Nachbar, der einen erstinstanzlichen Baubewilligungsbescheid nicht bekämpft, kann einen Berufungsbescheid, der etwa aufgrund der Berufung anderer Nachbarn ergangen ist, nicht mit Erfolg anfechten.
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