JudikaturVwGH

Ra 2017/04/0130 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2019

Vor dem Hintergrund des § 3 IUV 2015 kann kein Zweifel daran bestehen, dass ein Sicherheitskonzept, zu dessen Erstellung ein Betriebsinhaber gemäß § 84e GewO 1994 verpflichtet ist, eine Umweltinformation im Sinne des § 2 Z 3 UIG darstellt, weil der Inhalt des Sicherheitskonzeptes gemäß § 3 IUV 2015 die Maßnahmen festlegen soll, die zur Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt notwendig sind. Damit handelt es sich um Maßnahmen zum Schutz der in § 2 Z 1 und 2 UIG genannten Umweltgüter.

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