W244 2294039-1—BVwG Entscheidung
13. August 2025
…auf eine bescheidförmige diesbezügliche Feststellung abgezielt haben sollte, steht es der Behörde auch offen, eine entsprechende Feststellung von Amts wegen zu treffen (vgl. VwGH 13.09.2017, Ra 2017/12/0006). Wenn die Höhe der dem Beamten gebührenden Bezüge oder sonstiger besoldungsrechtlicher Ansprüche strittig ist, so kann zulässigerweise ihre Bemessung durch einen entsprechenden Feststellungsbescheid der Dienstbehörde…