Ra 2025/09/0080—VwGH Entscheidung
16. Dezember 2025
…oder unabwendbares Ereignis dar, wenn der Vertreter der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht nachgekommen ist (vgl. zum Ganzen VwGH 19.10.2017, Ra 2017/16/0101, u.a., mwN). 21 Für die richtige Beachtung einer Rechtsmittel oder Beschwerdefrist ist grundsätzlich immer der Parteienvertreter selbst verantwortlich, der die Frist festzusetzen, ihre Vormerkung anzuordnen…