Ra 2017/02/0106 1 – Vwgh Rechtssatz
Gemäß § 35 Abs. 4 TierschutzG 2005 ist die Behörde jederzeit zur Kontrolle - auch von privaten Tierhaltungen - berechtigt (vgl. VwGH 19.1.2010, 2007/05/0254).
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