Die Regelung des § 42 BFA-VG orientiert sich nach den Materialien "an der Neukonzeption der ersten Phase des Asylverfahrens und am tatsächlichen zeitlichen Ablauf der Geschehnisse entsprechend dem gemeinsamen Konzept des Bundes und der Länder" und stellt somit den Regelfall dar (vgl. VwGH 17.10.2017, Ra 2016/01/0274, mit Verweis auf die Materialien in RV 582 BlgNR 25. GP, 9).
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