Rückverweise
Mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (zu Fragen des Verfahrensrechts der ordentlichen Gerichte nach der ZPO) in der Revision wird ein Abweichen von der für die vorliegende Beurteilung allein maßgeblichen Rechtsprechung des VwGH (zum Asylrecht bzw. zum Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte) nicht aufgezeigt (Hinweis B vom 30. März 2016, Ra 2016/09/0027).