Heimreisezertifikate werden in der Regel nur mit kurzen Befristungen ausgestellt. Sie können daher nicht unabhängig von einer bereits in Aussicht genommenen Abschiebung gleichsam "auf Vorrat" beantragt werden (Hinweis E 19. Mai 2011, 2008/21/0527, wonach im Hinblick auf die Befristung von Heimreisezertifikaten ein Zuwarten mit ihrer Beschaffung am Beginn einer längeren Haft des betreffenden Fremden geboten erscheinen kann).
Rückverweise