Ra 2016/21/0290 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Durch den pauschalen Verweis auf - hier nicht einmal konkret bezeichnete - generell primär Einzelfälle betreffende Entscheidungen des EGMR wird eine Unrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung des VwG nicht aufgezeigt (vgl. B 10. November 2015, Ra 2015/19/0150).