Ra 2016/21/0289 Rn. 7 7 – VwGH Rechtssatz
In der Regel ist ein Einreiseverbot in der Dauer unter achtzehn Monaten bei Vorliegen einer Gefährdung iSd § 53 Abs. 3 FrPolG 2005 unzulässig (vgl. E 4. August 2016, Ra 2016/21/0207).
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