JudikaturVwGH

Ra 2016/16/0092 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2016

Der Behörde und dem Gericht ist es nicht verwehrt, auch im Rahmen des Beweisverfahrens einen bloßen Befund, d.h. die (sachverständige) Schilderung von Tatsachen, zu verwerten.

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