JudikaturVwGH

Ra 2016/11/0173 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 2017

Die Berufszugangsregeln sowohl des PsychotherapieG als auch des PsychologenG 2013 stützen sich auf den Kompetenztatbestand "Gesundheitswesen" (Art. 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG). Eine Besorgung unmittelbar durch Bundesbehörden ist in Angelegenheiten des Gesundheitswesens bundesverfassungsrechtlich ausgeschlossen, weil dieses weder in Art. 102 Abs. 2 B-VG genannt ist noch aufgrund einer anderen bundesverfassungsrechtlichen Bestimmung eine Besorgung unmittelbar durch Bundesbehörden gestattet ist.

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