JudikaturVwGH

Ra 2016/11/0077 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2016

Die Nichteinhaltung einer Auflage iSd § 7 Abs. 3 Z 12 FSG 1997 führt nicht etwa per se zur Annahme des Fehlens der gesundheitlichen Eignung, sondern bildet eine bestimmte Tatsache, welche allenfalls die Verkehrszuverlässigkeit des Betreffenden ausschließt (Hinweis E vom 18. September 2012, 2010/11/0151). Zum Tatbestandsmerkmal dieser Bestimmung gehört aber nicht nur das Unterlassen einer als Auflage vorgeschriebenen ärztlichen Kontrolluntersuchung, sondern auch (vgl. "als Lenker eines Kraftfahrzeuges"), dass der Betroffene tatsächlich ein Kraftfahrzeug lenkt, ohne die entsprechende Auflage eingehalten zu haben (Hinweis E vom 20. Mai 2008, 2005/11/0091).

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