JudikaturVwGH

Ra 2016/09/0103 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2017

Soweit sich die Revision von den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis entfernt und ihren Erwägungen Mutmaßungen zugrundelegt, erweist sie sich als nicht gesetzmäßig ausgeführt (vgl. E 20. Oktober 2014, Ro 2014/12/0019).

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