Ra 2016/09/0103 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Soweit sich die Revision von den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis entfernt und ihren Erwägungen Mutmaßungen zugrundelegt, erweist sie sich als nicht gesetzmäßig ausgeführt (vgl. E 20. Oktober 2014, Ro 2014/12/0019).