Ra 2016/09/0038 4 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Einen Anspruch auf Ersatz des Aufwandes, der mit der Einbringung der Revisionsbeantwortung verbunden war, sehen die §§ 47 bis 56 VwGG in Ansehung einer Partei nach § 21 Abs. 1 Z. 3 VwGG nicht vor (vgl. E 18. Dezember 2014, Ro 2014/12/0032).
…wird ([vgl VwGH 9.9.2014, Ro 2014/09/0049; 20.10.2015, Ra 2015/09/0051; 2.11.2016, Ra 2016/06/0088; 21.12.2016, Ra 2016/04/0117; 16.2.2017, Ra 2016/05/0038; 14.11.2017, Ra 2017/09/0042] Fister/Fuchs/Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren2 § 24 VwGVG Anm. 5a). Art 6 Abs 1 EMRK und Art 47 GRC stehen dem Absehen von einer Verhandlung…
…für besonders Hochqualifizierte stellt darauf ab, dass der Inhalt des absolvierten Hochschulstudiums dem Inhalt der in Aussicht stehenden Beschäftigung entspricht (vgl. Gesetzeswortlaut sowie VwGH 17.02.2015, Ra 2014/09/0038, jüngst auch VwGH 12.12.2023, Ra 2023/09/0170). Es ist zu prüfen, ob die angegebenen Tätigkeiten konkret umschrieben sind und in den betrieblichen Notwendigkeiten ihre…
…Verwaltungsgerichtshofes zu §23 Abs4 Wr. WettenG sei der Betriebsschließungsbescheid an den Inhaber des zu schließenden Betriebs zu richten (VwGH 30.3.2016, Ro 2016/09/0002; 26.6.2017, Ra 2017/02/0125). Inhaberin des zu schließenden Betriebs sei die klagende Partei und nicht deren handelsrechtlicher Geschäftsführer gewesen. Aus diesem Grund sei keine wirksame…