JudikaturVwGH

Ra 2016/02/0266 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 2017

Weitere Anträge auf Abänderung des Beschlusses des VwGH, mit welchem das Verfahren wegen Unterlassung der Mängelbehebung eingestellt wurde, können ohne Bearbeitung zu den Akten genommen werden (vgl. B 27. Juni 2014, Ra 2014/02/0001).

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