Ra 2016/02/0243 3 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Das strafbare Verhalten bei einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO 1960 ist die Weigerung, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen, obwohl eine rechtmäßige Aufforderung nach § 5 Abs. 2 StVO 1960 ergangen ist.
…nur dann vor, wenn diese Beurteilung was vorliegend nicht zutrifft in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre (vgl. VwGH 13.12.2016, Ra 2016/02/0243 sowie aus jüngerer Zeit VwGH 6.4.2022, Ra 2021/02/0200, mwN). 16 Das Verwaltungsgericht hat in schlüssiger Beweiswürdigung dargestellt, dass der Revisionswerber…